Sie wollen sich um eine Projektförderung bewerben?

Förderformalitäten

Passen wir zusammen? Dann gehts ganz einfach los!

Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder einen Brief mit folgenden Angaben:

  • Projektträger und Ansprechpartner mit allen Kontaktdaten
  • Projekttitel, Projektbeschreibung und sowie – falls schon bekannt – die Laufzeit
  • Angaben zum Finanzbedarf sowie zu weiteren beteiligten Partnern
  • aktueller Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamts

Anträge können das ganze Jahr über formlos schriftlich per Post oder per E-Mail eingereicht werden an

Stiftung Münster der Sparda-Bank West
Gartenstraße 208
48147 Münster
stiftung@sparda-ms.de
Tel. 0251 504-4600



Wir prüfen Ihre Unterlagen dann intern und geben Ihnen unaufgefordert eine Rückmeldung.

Die Projektbeschreibung sollte nicht länger als zwei Seiten (DIN A4) sein. Bitte verzichten Sie auf die Beigabe von Mappen, Ordnern, DVD etc. Das erhöht nur den Verwaltungsaufwand. Eine Förderzusage wird nicht wahrscheinlicher, je mehr Unterlagen beigefügt sind. Reduzieren Sie die Unterlagen auf das Notwendige. Vielen Dank!

Bitte haben Sie Verständnis, dass es weder einen Anspruch auf die Begründung von Ablehnungen gibt, noch einen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Auch, wenn das Projekt unsere Förderrichtlinien erfüllt, besteht kein Leistungsanspruch. Die Stiftung Münster der Sparda-Bank West entscheidet eigenem Ermessen im Rahmen ihrer Satzung und ihrer Pflichten und auf der Basis der Mittel, die ihr zur Verfügung stehen. Die Stiftung behält sich vor, auch Projekte zu fördern, die außerhalb der aufgelisteten Kriterien stehen, wenn sie den Satzungszwecken entsprechen.

Förderzusagen erfolgen immer schriftlich per Post oder per E-Mail von der Stiftung Münster der Sparda-Bank West. 

Sie haben noch Fragen zu den Förderformalitäten oder Ihrem Antrag? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gern.

Förderrichtlinien

der Stiftung Münster der Sparda-Bank West

Ihr Fördergebiet ist das Münsterland und das nördliche Niedersachsen bis zur Nordseeküste. Es entspricht dem Aktivgebiet der früheren Sparda-Bank Münster.

Die folgenden Richtlinien sollen vermitteln, welche Themen, Ziele und Projekte die gemeinnützige Stiftung Münster der Sparda-Bank West unter welchen Voraussetzungen fördert.

Förderbereich Bildung



Gefördert werde Projekte, die die ganzheitlich qualifizierte Aus- und Weiterbildung von jungen Menschen unterstützen und die geeignet sind, die Chancen von bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Für Schulen fördert die Stiftung vorrangig Projekte, die zu einem respektvolles Miteinander sowie einem positives Schulklima beitragen.

Förderbereich Kunst und Kultur



Die Stiftung fördert Projekte, Initiativen und Organisationen, die insbesondere benachteiligten Menschen Kunst und Kultur näherbringen und diese erleben lassen. Ein Schwerpunkt liegt auf Projekten für Kinder und Jugendliche. Sie sollen bessere Teilhabe an kulturellen und künstlerischen Angeboten bekommen. 

Sammlungsankäufe oder Kunsthandwerk werden nicht gefördert.

Förderbereich Sport

Förderung des Sports mit dem Schwerpunkt Jugendsport und Vereinsarbeit. Sportprojekte für Erwachsene werden nachrangig berücksichtigt. Es geht um die Förderung des Breitensports, der die sportlichen Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen in ihrem Alltag fördert. Anträge von Einzel- oder Profisportlern werden nicht angenommen. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, Nr. 7 und Nr. 21 der AO (Abgabenordnung).




Vergabegrundsätze



Förderempfänger müssen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder juristische Personen des privaten Rechts sein, die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit entsprechend gültiger Bescheide (Freistellungsbescheid oder §60a AO-Bescheid) durch das Finanzamt nachweisen können.

Sollten sich Projektinhalte, –ziele, -laufzeiten oder Budgets verändern, sind die Änderungen der Stiftung Münster der Sparda-Bank West zeitnah mitzuteilen und mit ihr abzustimmen.

Förderungen sind zweckgebunden, zeitlich begrenzt und unterliegen dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Die Förderung ist ausschließlich für gemeinnützige Zwecke unter Beachtung der Vorschriften des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts (insbesondere der §§51 ff. AO) zu verwenden. Eine sparsame und sachgerechte Verwendung der Fördermittel ist zu gewährleisten.

Die Stiftung Münster der Sparda-Bank West kann Förderzusagen zurücknehmen, wenn diese hinsichtlich Projektfortschritt, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan erheblich von der eingereichten Planung abweichen.

Negativliste

In folgenden Fällen können wir nicht fördern, wir bitten um Verständnis:

  • Projekte außerhalb unserer Förderregion
  • Institutionelle Förderungen, Dauerförderungen
  • Belange, die originär Aufgabe der öffentlichen Hand sind
  • Einzelpersonen (z.B. finanzielle Notlage, Therapie- und Behandlungskosten etc.)
  • Darlehen, Kredite, Bürgschaften, Tauschgeschäfte
  • Konferenzen, Kongresse und damit zusammenhängende Kosten für Referenten, Reisen, Verpflegung etc.
  • Stipendien, z. B. für Schule/Studium, Aus-/Weiterbildung, Kostenübernahme für Freiwilligendienste im In- oder Ausland

Bitte helfen Sie uns, den Aufwand für alle Seiten möglichst gering zu halten und reichen Sie keine entsprechenden Anträge ein. Vielen Dank!